Energieberatung Anna Sieling

Wir analysieren Ihr Gebäude!



Ausbildung zur Energieberaterin


LEISTUNGEN

für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Denkmäler 



Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes übernehmen die Fachplanung und Baubegleitung der Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude".

Ein Energieberater übernimmt auch Ausstellung eines Energieausweises. Je nach Anforderung  erstelle ich Ihnen einen Energieausweis Ihres Wohngebäudes. Es wird in einen Verbrauchsausweis und in einen Bedarfausweis unterschieden, der unter bestimmten Bedingungen frei wählbar ist. Bei Vermietung, Verkauf, größeren Sanierungsmaßnahmen wird ein Energieausweis notwendig.


Es werden Beratungsleistungen für:
Private Bauherren, Eigentümer, Unternehmen, Freiberufler, Kommunale Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinnützige Verbände, Landwirte und Genossenschaften angeboten.



Kurzfassung der angebotenen Leistungen

  • Pflichtberatungsgespräch nach GEG für Eigentümer
  • BAFA-Vor-Ort-Beratung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)
  • Fördermittelberatung nach BEG

Betreuung von Einzelmaßnahmen, wie Heizungsaustausch und -optimierung, Dämmen der Außenwände (WDVS), Dämmen des Daches, Dachausbau, Dämmen der obersten Geschossdecke, Kellerdecke, Lüftungsanlage, Austausch der Fenster, Austausch der Haustür, Außenliegende Sonnenschutzeinrichtung, Efficiency Smart Home, Solarkollektoranlage - in energetischer Fachplanung und Baubegleitung

Betreuung von Energieeffizienzhäusern für Sanierung und Neubau in energetischer Fachplanung und Baubegleitung für Effizienhäuser.

  • Energieausweise, sowohl für Energiebedarfausweise als auch Energieverbrauchsausweise
  • Berechnungen nach DIN V 18599 mit Software
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen als Methode der Entscheidungsfindung
  • Modernisierungsempfehlungen auch mit geringinversiver Maßnahmen
  • Grobkonzept luftdichter Gebäude


Online-Antrag und Nachweis der Förderfähigkeit im Rahmen von:

- KfW-Förderkrediten (BzA-ID und BnD, d.h. "Bestätigung zum Antrag" und "Bestätigung nach Durchführung")

- BAFA-Zuschüssen (TPB und TPN, d.h. "Technische Projektbeschreibung" und "Technischer Projektnachweis").


Der Fachbeirat aus der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VdL) und die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) GmbH befindet über den Listeneintrag "Energieberater für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz". Dieser wird benötigt, dass bei der KfW als Sachverständiger die Fördermittel für Effizienzhaus, Effizienzgebäude oder für Einzelmaßnahmen beantragt, begleitet und überwacht werden können.
Nicht nur Baudenkmale, sondern auch besonders erhaltenswerte Bausubstanz (BEB) kann durch die KfW gefördert werden. Sprechen Sie mich gerne dazu an. 

Besonders bei Altbauten kommt es häufig zu reduzierbaren Energieverlusten.
Substanziell unterscheiden sich Denkmale und BEB als historische Bausubstanz oft wenig von sogenannten Altbauten. Dabei geht es um die Definition und aus welchen Gründen das Baudenkmal als Baudenkmal eingestuft und die Denkmalliste eingetragen wurde. So oder so - es ist sehr wichtig nach einer Sanierung auf Schadensfreiheit zu achten.


Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und begleite Sie durch die Informationen.