LEISTUNGEN
für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Denkmäler
Kurzfassung der angebotenen Beratungsleistungen
- Pflichtberatungsgespräch nach GEG für Eigentümer
- BAFA-Vor-Ort-Beratung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)
- Fördermittelberatung nach BEG
- Energieausweise, sowohl für Energiebedarfausweise als auch Energieverbrauchsausweise
- Berechnungen nach DIN V 18599 mit Software
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen als Methode der Entscheidungsfindung
- Modernisierungsempfehlungen auch mit geringinversiver Maßnahmen
- Freie Energieberatung nach vertraglichen Rahmenbedingungen
Vorträge für Energiethemen im Altbau und Baudenkmal
Ein Energieberater übernimmt auch die Ausstellung eines Energieausweises. Je nach Anforderung erstelle ich Ihnen einen Energieausweis Ihres Wohngebäudes. Es wird in einen Verbrauchsausweis und in einen Bedarfausweis unterschieden, der unter bestimmten Bedingungen frei wählbar ist. Bei Vermietung, Verkauf, größeren Sanierungsmaßnahmen wird ein Energieausweis notwendig.
Es werden Beratungsleistungen für:
Private Bauherren, Eigentümer, Unternehmen, Freiberufler, Kommunale Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinnützige Verbände, Landwirte und Genossenschaften angeboten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und begleite Sie durch die Informationen.